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KÜNSTLER-SOZIALVERSICHERUNGSFONDS

Hilfe ab Montag, 30. März

27/03/20 Seit heute Freitag (27.3.) können Selbständige und Einpersonen-Unternehmen bei der Wirtschaftskammer Hilfe aus dem Härtefallfonds beziehen, was für viele in der Kultur tätige Menschen infrage kommt. Künstlerinnen und Künstlern steht demnächst auch Soforthilfe aus dem Künstler-Sozialversicherungsfonds zu.

Ab Montag (30.3.) könne man KSVF-Anträge einreichen, kündigte die Staatssekretärin für Kunst und Kultur, Ulrike Lunacek, an. Die Soforthilfe im Künstler-Sozialversicherungsfonds ist mit bis zu 5 Millionen Euro dotiert. Infrage kommt diese Hilfe für Künstler und Kulturvermittler, die aufgrund von Einnahmenentfall durch COVID-19 wirtschaftlich signifikant betroffen sind und Schwierigkeiten haben, ihren Lebensunterhalt zu decken. Es geht also vor allem um Menschen, die in der Kunst und Kultur ein Einkommen unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze haben. Ausgezahlt werden insgesamt maximal 6.000 Euro, in einer ersten Phase bis zu 1.000 Euro, in der zweiten Phase bis zu 2.000 Euro monatlich für maximal drei Monate. Auch diese Gelder müssen dann – wie jene aus dem Härtefallfonds der Wirtschaftskammer – nicht zurück gezahlt werden. (OTS)

Anträge ab Montag (30.3.) – www.ksvf.at

 

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