Teilnehmen können Kunstschaffende, die in Salzburg geboren sind, seit mindestens zwei Jahren hier ihren Hauptwohnsitz haben oder deren künstlerischer Schwerpunkt dauerhaft im Land liegt. Unabhängige Jurien entscheiden über die Vergabe der Stipendien. Neben dem Einreichungsbogen sind der Bewerbung ein Lebenslauf und ein kurzes Begleitschreiben beizulegen. Die Ausschreibebedingungen und Abgabefristen sind je nach Sparte unterschiedlich. Nach dem Abschluss des Stipendienjahres muss ein schriftlicher Bericht des geförderten Projekts vorgelegt werden. (LK)