Es ist dies bereits die dritte derartige Beschädigung der Kleindenkmäler binnen kurzer Zeit. Wurde bei der ersten Tranche im Oktober 2013 an Beschädigungen der Täter – ein Zwanzigjähriger mit einschlägig rechtsradikalem Hintergrund – verhaftet, so konnten die Täter der zweiten Beschmierung noch nicht ausfindig gemacht werden. Das Personenkomitee Stolpersteine hat wie bei den vorhergehenden Beschädigungen wieder Anzeige wegen Wiederbetätigung erstattet.
Die Stolpersteine sind kubische Betonsteine mit einer Kantenlänge von zehn Zentimetern, auf deren Oberseite sich eine individuell beschriftete Messingplatte befindet. Sie werden vor den letzten frei gewählten Wohnadressen der NS-Opfer niveaugleich in das Pflaster des Gehweges eingelassen. (Dachverband Sbg. Kulturstätten)