Ein langer Rechtsstreit um zu teure Karten

HINTERGRUND / FESTSPIELE

06/03/23 Nach Tickets für die Salzburger Festspiele sucht man derzeit (und wohl auch in absehbarer Zukunft) vergeblich auf der Online-Buchungsplattform Viagogo. Gegen dieses Unternehmen haben die Festspiele nämlich erfolgreich prozessiert, weil dort Karten oft zu teuer angeboten worden sind.

Als „weltweit größte Sekundärmarktplatz für den Verkauf von Live-Event-Tickets“ bezeichnet sich diese Plattform auf der Startseite, und in derselben Zeile ganz obenauf kann man lesen: „Die Preise werden von den Verkäufern festgelegt und können unter oder über dem Originalpreis liegen.“ Dem ist offenbar nicht immer so. Der Oberste Gerichtshof hat, so melden die Festspiele, das Urteil gegen Viagogo bestätigt: „Die Vermittlung von Eintrittskarten für die Salzburger Festspiele durch Viagogo, oft zu vielfach überhöhten Preisen, war rechtswidrig.“

Viagogo habe in einem zweieinhalb Jahre andauernden Prozess versucht, sich als schlichte Vermittlungsplattform darzustellen und so einer Haftung zu entgehen. Der Oberste Gerichtshof hat nun aber in letzter Instanz bestätigt, dass Viagogo selbst den Kartenverkauf auf seiner Plattform unterstützt und daher auch für rechtsverletzende Inhalte und rechtswidrige Tätigkeiten auf seiner Plattform hafte. Darüber hinaus habe Viagogo durch unzulässige Verwendung der Marke „Salzburger Festspiele“ den falschen Eindruck erweckt, dass der Ticketverkauf auf der Plattform autorisiert sei und so die Userinnen und User der Plattform getäuscht.

Das richtungsweisende Urteil gegen die irreführenden und kundenfeindlichen Geschäftspraktiken von Viagogo ist ein großer Erfolg für den Schutz unserer Festspielgäste und wird weit über die Grenzen Salzburgs und Österreichs hinaus Wirkung zeigen“, freut sich Lukas Crepaz, Kaufmännischer Direktor der Salzburger Festspiele. Die Festspiele wurden von Dieter Heine von der Rechtsanwaltskanzlei Vavrovsky Heine Marth vertreten. Viagogo muss das Urteil nun nicht nur für vier Wochen online veröffentlichen, sondern auch in reichweitenstarken Medien in Österreich, Deutschland und der Schweiz. „Der Salzburger Festspielfonds hat hiermit eine außerordentlich umfassende Befugnis zur Urteilsveröffentlichung erlangt“, heißt es in der Presseaussendung. „Der OGH begründet dies gerade auch damit, dass die notwendige Information über das Fehlverhalten von Viagogo an die Nutzerinnen und Nutzer von Viagogo nur auf diesem Weg ausreichend sicher gestellt wird.“ (PSF)