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Kulturelle Bildung muss „herausragend“ sein

DOKUMENTATION / KULTURENTWICKLUNGSPLAN (11)

27/03/18 Besonders umfangreich beschrieben sind im neuen Kulturentwicklungsplan des Landes Bildungsmaßnahmen für junge Menschen. Heute also: Kinderkultur, Jugendkultur und kulturelle Bildung.

Das Land Salzburg betont die zentrale Bedeutung der kulturellen und künstlerischen Förderung von Kindern und Jugendlichen. Sie soll die individuelle Persönlichkeitsentfaltung und Entwicklung der eigenen Kreativität unterstützen und dazu beitragen, dass frühzeitig Offenheit und Interesse für künstlerische Prozesse und musische Aktivitäten entstehen. Im Sinne des Artikels 31 der UN-Kinderrechtskonvention soll Kindern und Jugendlichen eine freie Teilhabe am kulturellen und künstlerischen Leben ermöglicht werden.

Das Land Salzburg ist sich in diesem Zusammenhang der herausragenden Bedeutung von kultureller Bildung bewusst. Neben den zahlreichen Zielen und Maßnahmen, die hier für erwachsene und ältere Menschen gesetzt werden (siehe dazu insbesondere die Kapitel „Kulturelle Teilhabe“, „Kreativität und Wissen“ sowie „Kunst- und Kulturvermittlung“), will das Land Salzburg in den nächsten Jahren besondere Anstrengungen in der Förderung der kulturellen Bildung von Kindern und Jugendlichen unternehmen.

Gemeinsam mit den bildungs-, jugend- und familienpolitischen Entscheidungsträgerinnen und -trägern sollen Impulse gesetzt werden, die zu einer engeren Verzahnung von kultur-, familien-, jugend- und bildungsbezogenen Strukturen und Inhalten führen. Durch die Entwicklung und Förderung von partnerschaftlichen Modellen soll das Selbstverständnis von Kultureinrichtungen als Orte des Lernens und Wissenserwerbs genauso gestärkt werden wie jenes von Bildungseinrichtungen als kulturelle und kreativitätsfördernde Räume.

Das Land Salzburg setzt sich zum Ziel, die kulturelle Bildung an Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen zu stärken. Damit angesprochen ist etwa die schwerpunktmäßige Verankerung von musikalischen und darstellenden Formen der Kunst, aber auch die Förderung von sprachlichen und literarischen Kompetenzen, eine verstärkte Auseinandersetzung mit Bildender Kunst und ästhetischer Praxis oder die Stärkung von kritischer Medienkompetenz auf allen Ebenen (Produktion, Distribution, Rezeption). Das Land Salzburg wird auch zukünftig Kooperationen von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen mit einzelnen Künstlerinnen und Künstlern bzw. Kunst- und Kultureinrichtungen unterstützen. Darüber hinaus strebt das Land Salzburg an, institutionalisierte Bildungsräume wie Kindergärten oder Schulen verstärkt für künstlerische und kulturelle Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen zu öffnen. Langfristiges Ziel ist eine vielfältig gelebte Verankerung von kultureller Bildung in den Salzburger Betreuungs- und Bildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche, von den Kindergärten über die Volksschulen bis hin zu den Neuen Mittelschulen, Berufsschulen, berufsbildenden Schulen und Gymnasien.

Eine Schlüsselfunktion nehmen hier sowohl Künstlerinnen und Künstler, die in und mit Bildungseinrichtungen aktiv werden, als auch engagierte Pädagoginnen und Pädagogen ein. Das Land Salzburg will daher die Verbindung von Kultur und Bildung in der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Künstlerinnen und Künstlern sowie Pädagoginnen und Pädagogen besser verankern.

Die Förderung der kulturellen Bildung von Kindern und Jugendlichen soll sich allerdings nicht nur auf den institutionalisierten Bildungsbereich beschränken. Das Land Salzburg setzt sich daher zum Ziel, auch außerhalb von Kindergärten und Schulen die kulturelle Bildung von Kindern und Jugendlichen sicherzustellen. Dies umfasst eine konsequente Weiterentwicklung und verstärkte Öffnung für neue kulturelle und gesellschaftliche Entwicklungen bei bestehenden Einrichtungen, die der kulturellen Basisbildung dienen, insbesondere den Standorten des Musikums, ferner auch der Musikkapellen, Chöre, Bibliotheken und Museen im Bundesland, die hier gerade im regionalen Raum eine wichtige Arbeit an der Schnittstelle von Kultur und Bildung leisten.

Die kulturelle und künstlerische Förderung von Kindern und Jugendlichen beschränkt sich jedoch nicht nur auf kulturelle Bildung. Die Förderung von individueller Kreativität, von kommunikativen Fertigkeiten im Kontext von Mehrsprachigkeit oder von künstlerischen und kulturellen Aktivitäten wie Singen, Musizieren, Tanzen, Schauspielen, Malen, Lesen oder Schreiben findet ebenso abseits klassischer Bildungsräume statt. Das Land Salzburg will daher auch zukünftig Einrichtungen, Initiativen und Projekte im Bereich der Kinderkultur und Jugendkultur, die Kinder und Jugendliche abseits der klassischen Bildungsräume erreichen, in ihrer Entwicklung unterstützen.

Ziel ist es hier, vermehrt Angebote bereitzustellen, die Kindern und Jugendlichen ermöglichen, sich spielerisch und zugleich kritisch mit Kunst, Kultur, Gesellschaft und Technologie auseinanderzusetzen. Um Neugierde und Begeisterung für künstlerische und kulturelle Themen zu wecken, benötigt es dazu Angebote, die nach dem Alter differenzieren und die Eigenheiten der jeweiligen Lebensphasen vom Kleinkindalter über die Adoleszenz bis hin in das junge Erwachsenenalter berücksichtigen. Besondere Bemühungen sind hier notwendig, um Kindern und Jugendlichen aus Haushalten mit niedrigem ökonomischen, kulturellen und sozialen Kapital den Zugang zu Kunst und Kultur zu ermöglichen.
Für den ländlichen Raum benötigt es im Bereich der Kinder- und Jugendkultur zusätzliche Anstrengungen, da hier die Möglichkeiten für eine künstlerische und kulturelle Auseinandersetzung und Betätigung in der Regel seltener vorhanden und weiter entfernt sind, insbesondere wenn dies zeitgenössische Aspekte betrifft. Das Land Salzburg will daher zukünftig verstärkt den Ausbau von sowohl kinderkulturellen als auch jugendkulturellen Angeboten in den kleineren und mittelgroßen Gemeinden unterstützen. Des Weiteren ist es aus Sicht des Landes Salzburg notwendig, dass Angebote in der Jugendarbeit stärker mit künstlerischen und kulturellen Aspekten verbunden werden. Dabei sollen bottom-up-orientierte Ansätze bevorzugt werden, die von

den Bedürfnissen der Jugendlichen ausgehen.
Die Bemühungen um kinder- und jugendfreundliche Angebote dürfen räumlich gesehen, nicht nur auf physische Orte beschränkt werden. Die seit Jahren zunehmende Digitalisierung und Virtualisierung führt zu vollkommen neuen Phänomenen, Erfahrungen und Möglichkeiten, denen sich Kinder und Jugendliche gegenüber sehen. Das Land Salzburg will hier verstärkt Initiativen und Projekte aus dem Kunst- und Kulturbereich unterstützen, die sich auf verantwortungsvolle Weise mit der Entwicklung von digitalen und virtuellen Räumen auseinandersetzen und dabei zur Kritikfähigkeit, Selbständigkeit und Mündigkeit von Kindern und Jugendlichen beitragen.

Im Kapitel „Kinderkultur, Jugendkultur und kulturelle Bildung“ sollen folgende prioritäre

Maßnahmen umgesetzt werden:

– Weiterentwicklung des Förderprogramms „Kulturvermittlung in Schulen“, insbesondere hinsichtlich Kooperationen zwischen Kunst- und Kultureinrichtungen und Schulen, sowie Konzeption eines vergleichbaren Förderprogramms für den elementarpädagogischen Bereich in Kooperation mit den Gemeinden.

– Entwicklung mittelfristiger Projekte zwischen Schulen und Kultureinrichtungen (beispielhaft „Partnerschulen“).

– Unterstützung von Forschungsprojekten zur wissenschaftlichen Begleitung von künstlerischen und kulturellen Bildungsprojekten im Bundesland Salzburg unter Einbeziehung qualitativer Forschungsmethoden.

– Verstärkung von Fortbildungsangeboten für kinder- und jugendadäquate Kunst- und Kulturvermittlung.
– Ausbau der Fahrtkostenunterstützung für die Teilnahme an schulbezogenen Kunst- und Kulturveranstaltungen.

– Umsetzung von Förderungsmaßnahmen für (bevorzugt) partizipative künstlerische und kulturelle Bildungsangebote, mit Schwerpunkt auf Kinder und Jugendliche und dem ländlichen Raum.

– Entwicklung eines niederschwelligen Unterstützungsangebotes für selbstorganisierte künstlerische und kulturelle Kleinprojekte von Jugendlichen.

(Weitere relevante Maßnahmen für das Kapitel „Kinderkultur, Jugendkultur und kulturelle Bildung“ finden sich in den Kapiteln „Kulturelle Teilhabe“ und „Inter- und Transkultur“.)

Bild: Land Salzburg / Martina Mühlfellner

 

 

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