asdf
 

Anreizsystems für Unglücksfälle

HINTERGRUND / DENKMALSCHUTZ / GUGGENTHAL

17/06/19 Die Meldung ging durch die Medien, aber sie hat eigentlich niemanden gekratzt: Die Brauerei Guggenthal, vor ziemlich genau einem Jahr durch Brandstiftung abgefackelt, wird abgerissen. Ein Hindernis weniger für jene Investoren, die das Grundstück mit Wohnungen bebauen werden.

Von Reinhard Kriechbaum

Zu der Causa, die dem Denkmalschutz Hohn spricht, hat sich nun der Verein Initiative Denkmalschutz zu Wort gemeldet, vertreten durch Markus Landerer und Claus Süss. Sie weisen auf das (nicht nur ihrer Ansicht nach) einer Novellierung dringend bedürftige Denkmalschutzgesetz hin. Die dort festgeschriebenen systemimmanenten Probleme machten den Gang der Dinge in Guggenthal möglich – und verhinderten ein beherztes Eingreifen der Denkmalschützer.

Ob Wasserschäden im Winter oder Brände im Sommer: Die Ursachen für schwere Schäden an denkmalgeschützten Objekten können vielfältig sein. Historische Gebäude in Österreich dürfen, so die Initiative Denkmalschutz, nach Unglücksfällen viel zu leicht abgerissen werden. „Mit großer Sorge beobachtet unser Verein seit langem, wie rasch aus solchen Unglücksfällen Vorteile für Immobilienentwicklungen gezogen werden können“, so Markus Landerer und Claus Süss.

Am Beispiel des alten Brauereihauses (die Fotos auf dieser Seite zeigen den Bestand vor dem Brand): Zwar wurde bereits wenige Wochen nach dem Feuer beim Brauereigebäude Guggenthal (Gemeinde Koppl) die Brandstiftung bestätigt, doch ohne Ausforschung der Schuldigen kann das Bundesdenkmalamt keinen Wiederaufbau erzwingen. So steht es in Paragraph 36 Absatz 1 im Denkmalschutzgesetz. Folgerichtig hat das Bundesverwaltungsgericht auch den letzten Einspruch abgewiesen. „Systemischen Frevel“ nennt das der Verein Initiative Denkmalschutz und fordert ein „Ende des Anreizsystems für Unglücksfälle“.

Ob diese Unglücke zufällig, fahrlässig oder absichtlich geschehen – keinesfalls dürften sich daraus Vorteile ziehen lassen. Ein Wiederaufbau in gleicher Form, egal wie viel historische Bausubstanz zerstört wurde, wäre wohl die effektivste Präventionsmaßnahme. „Wir sind fest davon überzeugt, dass eine solche Maßnahme in Hinkunft viele Unglücksfälle verhindert“, schreiben Markus Landerer und Claus Süss. Und konkret zu Guggenthal und den Brauereigebäude: „Im Gegensatz zum Naturschutzbund, der den Abriss bekämpfte, bleibt einer NGO im Kulturgüterschutz, wie wir es sind, jegliche juristische Beeinspruchungsmöglichkeit versagt.“ Das sei „eine weitere große Schwäche im Gesetz“. In der Schweiz beispielsweise haben Kulturerbe-NGOs Parteistellung in Denkmalschutz-Aufhebungsverfahren. (Initiative Denkmalschutz/dpk-krie)

www.idms.at
Bilder: dpk-krie

 

DrehPunktKultur - Die Salzburger Kulturzeitung im Internet ©2014