Zur Meldung Der Geldtopf ist recht gut gefüllt (1.3.)

01/03/12 Zur aktuellen "Kunst am Bau"-Hintergrundgeschichte darf ich über ein Missverständnis aufklären, dem LAbg. Stöckl hier unterlegen ist: Selbstverständlich ist das Land (bzw. der jeweilige Rechtsträger, z.B. das Landestheater) Eigentümer der Kunstwerke, die es über "Kunst am Bau" finanziert. Allerdings verbleibt das Urheberrecht (!) naheliegender Weise beim jeweiligen Künstler beziehungsweise der Künstlerin. Das bedeutet, die über "Kunst am Bau" errichteten Kunstwerke können nicht ohne Einwilligungen der Künstler/innen verändert werden.
Tom Wilflingseder, Büro LHStv. David Brenner