Keine neuen Erkenntnisse

DOKUMENTATION / OSTERFESTSPIELE / LANDESRECHNUNGSHOF

20/10/10 Seit heute, Mittwoch (20.10.) ist der Prüfbericht des Landesrechnungshofs über die Osterfestspiele offiziell publik. Landtagspräsident Illmer hat den Bericht umgehend den Landtagsparteien übermittelt. - Keine neuen Erkenntnisse, aber eine anschauliche Zusammenfassung dessen, was schief gelaufen ist. Und ein paar Vorschläge.

Kritikpunkte des LRH betreffen u.a. die fehlenden Nachweise von Generalversammlungen, der Kontrolle der Gesellschafter, der Spesenabgeltung und der Rechtmäßigkeit von Provisionsansprüchen des Geschäftsführers. Weiters wird festgestellt, dass der ehemalige technische Leiter der Sommerfestspiele und mit ihm in Verbindung stehende Unternehmen Leistungen von mehr als 2,4 Millionen Euro an die OFS abgerechnet haben, wodurch die Kooperationsvereinbarung zwischen der OFS und dem Salzburger Festspielfonds unterwandert worden sei.

Die öffentliche Hand subventionierte die OFS zwischen 1. Juli 2002 und 30. Juni 2009 mit rund 2,2 Millionen Euro. Für den Fortbestand der OFS war die Verlustabdeckung durch den Förderverein wichtig, eine Vereinbarung darüber fehlte allerdings. Der Förderverein unterliegt nicht der Kontrolle durch LRH und Kontrollamt. Im geprüften Zeitraum lagen die Erlöse aus Kartenverkäufen jährlich bei rund drei Millionen Euro; trotz mehrmaliger Preiserhöhungen blieben diese Erlöse im Wesentlichen unverändert, geht aus dem Prüfbericht hervor.

Die Gesellschafter hätten mindestens einmal jährlich zu einer Generalversammlung zusammentreten und Beschlüsse fassen müssen. Der LRH bemängelt, dass Nachweise über ein solches Zusammentreten nicht vorliegen; Beschlüsse wurden erst für die Zeit ab 1. Juli 2005 gefasst. Ob und in welcher Form die Gesellschafter die OFS kontrollierten, war nicht festzustellen.

Der Geschäftsführer bezog zwischen Dezember 1997 und Dezember 2009 vertragswidrig oder ohne Rechtsgrundlage Provisionen und Pauschalen in Höhe von rund 628.000 Euro. Auch ließ er sich seine Reisespesen, die großteils im obersten Preissegment angesiedelt waren, grundsätzlich zu 100 Prozent ersetzen. Dies widersprach ausdrücklich seinem Dienstvertrag, der eine Höchstgrenze vorsah. Die betriebliche Veranlassung ließ sich bei den meisten dieser Reisespesen mangels Dokumentation nicht mehr verifizieren. Dies gilt auch für die Abrechnung der Taxifahrten und Bewirtungsspesen. Somit war auch das genaue Ausmaß der rechtswidrig abgegoltenen Spesen nicht festzustellen.

Für seine Tätigkeit im European Art Forum (EAF) erhielt der Geschäftsführer ohne Rechtsgrundlage ein Gehalt, insgesamt 63.765 Euro, das von den Osterfestspielen getragen wurde, weil sie das EAF nicht begleichen konnte.

Im Jahr 2009 ließ der Geschäftsführer eine Provision in Höhe von 300.000 Euro für die "Suche von Sponsoren und/oder Mäzenen" auf ein Konto in Nordzypern überweisen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der Ansprüche geklärt war. Wer die Provision letztlich erhielt, ist Gegenstand kriminalpolizeilicher Ermittlungen.

Der Geschäftsführer lud mehrmals Gäste in sein Privathaus und in eine Stadtvilla ein; mit der Bewirtung wurde ein Restaurant beauftragt. Die dadurch entstandenen Gesamtkosten von rund 83.000 Euro trugen die OFS. Dies widerspricht der nötigen Sparsamkeit. Inwieweit die Spesen betrieblich veranlasst waren, war nicht klar dokumentiert, bemängeln die Prüfer.

Weiters bemängelt der LRH, dass

- der Geschäftsführer die teuren umfangreichen Berichte und Erläuterungen der Jahresabschlüsse der OFS den Förderern Stadt und Land sowie den Gesellschaftern vorenthalten hat,

- die OFS der Anwaltskanzlei, an der der Minderheiteneigentümer beteiligt war, Leistungen in Höhe von rund 193.000 Euro pauschal abgegolten hat, ohne dass die Tätigkeiten im Einzelnen nachgewiesen wurden,

- die Rolle des Minderheitengesellschafters bei Überweisungen nicht geklärt war, vor allem, ob die Kanzlei A. die Eingangsrechnungen auch inhaltlich geprüft hat,

- die Zeichnungsberechtigungen bei der Bank Überweisungen ohne Einhaltung des Vier-Augenprinzips ermöglichten,

- der Aufwand für Steuerberatung außerordentlich hoch war und auch Mehrleistungen abgegolten wurden, ohne dass in der OFS Zeitaufzeichnungen auflagen.

Der Bericht des LRH enthält folgende Empfehlungen:

Das Kartenbüro der OFS sollte an einen für Kunden leichter zugänglichen Standort verlegt oder zumindest für die Zutrittskontrolle eine kostengünstigere Lösung vorgesehen werden; derzeit ist dafür ein Portier beschäftigt. Aus organisatorischer Sicht und aus Kostengründen sollte das Kartenbüro mit der übrigen Verwaltung räumlich zusammengelegt werden.

Die OFS hat ein verbindliches, Internes Kontrollsystem einzurichten, das auch für Externe überprüfbar und nachvollziehbar ist. Auch eine standardisierte Dienstzeiterfassung und eine Reisekostenabrechung sowie Stellenbeschreibungen sind einzuführen. Bei der Dokumentation des Internen Kontrollsystems sollte auch eine Richtlinie zur Kassaführung ausgearbeitet werden. Die OFS sollte Zahlungen vermehrt bargeldlos abwickeln und den Kassenstand möglichst niedrig halten.

Bei Reisekosten und Repräsentationsaufwand ist auf Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit zu achten, die betriebliche Veranlassung ist nachzuweisen.

Die Ausgabe von Freikarten ist klar zu regeln und ihre Zuteilung durch die Empfänger schriftlich bestätigen zu lassen.

Was die Rolle des ehemaligen technischen Leiters der Sommerfestspiele bei den Osterfestspielen betrifft, hält der Landesrechnungshof fest, dass dieser zwischen Juli 1999 und Juli 2008 Leistungen von mehr als 2,4 Millionen Euro in Rechnung gestellt hat. Dadurch wurde die Kooperationsvereinbarung zwischen der OFS und dem Salzburger Festspielfonds unterwandert; eine Genehmigung des Direktoriums der Sommerfestspiele lag nicht vor. Ob die für die erbrachten Leistungen verrechneten Beträge angemessen waren und wie hoch ein allfälliger Schaden für die OFS und den SFF ist, ist in zivil- und strafrechtlichen Verfahren zu klären.

Aufgrund der Tatsache, dass der Landeshauptmann als Stiftungsbehörde mit der staatlichen Aufsicht über Stiftungen betraut ist, darf er nicht zum Verwalter oder Mitglied eines Verwaltungsorgans einer Stiftung bestellt werden. Somit waren die geschäftsführende Präsidentschaft und Mitgliedschaft im Kuratorium der Karajan-Stiftung rechtswidrig, heißt es in dem Bericht. Zu diesem Kritikpunkt wird in der Gegenäußerung des Amtes der Salzburger Landesregierung darauf verwiesen, dass die Satzungen der Stiftung nach Durchführung eines Ermittlungsverfahrens, in dem auch Bundeszentralstellen keinen Einwand erhoben haben, stiftungsbehördlich genehmigt worden sind. "Die Tätigkeit von Landeshauptmann Dr. Franz Schausberger bis 28. April 2004 und von Landeshauptfrau Mag. Gabriele Burgstaller ab 29. April 2004 hatte daher eine das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz konkretisierende, stiftungsbehördlich rechtskräftig genehmigte Stiftungssatzung zur Rechtsgrundlage, unabhängig davon, ob darin die beschriebene Unvereinbarkeit beachtet worden ist oder nicht."

Ebenso wie in der Gegenäußerung des Amtes der Salzburger Landesregierung wird auch in der Stellungnahme der Osterfestspiele Salzburg GmbH die Mehrzahl der Kritikpunkte des LRH für berechtigt erachtet. Die neue Geschäftsführung mit Intendant Peter Alward und Geschäftsführer Dkfm. Bernd Gaubinger verweist auf die wesentliche gesellschaftsrechtliche Änderung hin, die mit 1. Juli 2010 erfolgte und darauf, dass einige Empfehlungen des LRH bereits umgesetzt worden seien. Zur Entwicklung der Erlöse aus Kartenverkäufen wurde festgehalten, "dass Abweichungen in Bezug auf die Auslastung überwiegend programmspezifische Ursachen haben". Was die bisher geübte Praxis der Freikartenvergabe betrifft, sei bereits bei den Osterfestspielen 2010 die Anzahl der Freikarten mit durchschnittlich rund fünf Prozent (inklusive Karten für mitwirkende Künstler und Vertragskarten) limitiert worden. (Landeskorrespondenz)