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Aufstockung und Senkung

HINTERGRUND / KULTURFÖRDERUNG

23/09/20 „Wir wissen, dass der Herbst und der Winter für die Kulturbranche sehr schwierig werden wird – umso wichtiger sind Maßnahmen, die der gesamten Bandbreite der künstlerischen und kulturellen Ausdrucksformen helfen werden.“ Erhöht wird der Künstler-Sozialversicherungsfonds, verlängert die Mehrwertsteuersenkung für die Kultur.

Zur Abfederung von COVID-19 bedingten Einnahmens-Ausfällen bei Kunstschaffenden soll der Künstler-Sozialversicherungsfonds um fünf Millionen Euro aufgestockt werden. Der Gesundheitsausschuss hat am Montag (21.9.) einhellig für die Regierungsvorlage votiert. Der Fonds könne freischaffenden Künstler und Kulturvermittlerinnen, „die im untersten Segment der Einkommenspyramide angesiedelt sind“, bis zu zehn Millionen Euro zusätzlich an Beihilfen gewähren. Längst lägen mehr Anträge vor, als mit den bisher vorgesehenen fünf Millionen Euro hätten abgedeckt werden können. Da die Künstlergruppen nicht homogen seien, seien im Hinblick auf die Corona-Krise unterschiedliche Maßnahmen getroffen worden, so Kultur- und Staatssekretärin Andrea Mayer: Wichtige Instrumente für Kulturschaffende seien der Härtefallfonds bzw. die Überbrückungsfinanzierung, der Covid-19-Fonds sowie der NPO-Fonds für gemeinnützige Institutionen im Kunst- und Kulturbereich. Im Oktober sei eine noch größere Einreichungswelle zu erwarten. Insgesamt hätten die genannten Maßnahmen zu einer „deutlichen Linderung der schwierigen Phase“ geführt.

Auch die Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung für die Kultur auf fünf Prozent werde „der gesamten Bandbreite der künstlerischen und kulturellen Ausdrucksformen helfen“, so Mayer. Bereits im Juli hatte die Bundesregierung die Mehrwertsteuer auf Kunst und Kultur bis Ende 2020 von zehnt bzw. 13 Prozent auf fünf Prozent gesenkt. Diese Regelung wird bis Ende 2021 verlängert. (Pressedienst der Parlamentsdirektion; BM für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport/dpk)

 

 

 

 

 

 

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