Das Statement der Festspiele

DOKUMENTATION

11/12/23 Nicht nur eine zivilrechtliche Klage – eines Sängers, der unter der Kollegenschaft dafür übrigens keine Verbündeten gefunden hat – macht den Festspielen Ärger. Nun wurde auch Anzeige bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft erstattet. Die Festspiele zeigen sich entrüstet. Hier deren Statement im Wortlaut.

„Die Salzburger Festspiele verwehren sich aufs Schärfste gegen den Vorwurf eines strafbaren Verhaltens und erwägen ihrerseits Klage wegen übler Nachrede und Kreditschädigung. Intendant Markus Hinterhäuser und der Kaufmännische Direktor Lukas Crepaz der Salzburger Festspiele verwehren sich aufs Schärfste gegen den unhaltbaren Vorwurf eines strafbaren Verhaltens.
Die in der Pressemitteilung erhobenen Behauptungen sind falsch. Sie entbehren jeglicher Grundlage. 'Ein solches Vorgehen macht uns fassungslos und betroffen, gerade weil wir unter Aufnahme eines persönlichen Risikos über 1400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, davon rund 900 Künstlerinnen und Künstlern, in arbeitslosen Zeiten Beschäftigung gegeben und damit ein vitales Zeichen der Kunst in die Welt gesendet haben.'

Die Programmgestaltung im Corona-Sommer 2020 und damit auch die Absage bzw. Verschiebung einzelner Produktionen war deren Undurchführbarkeit infolge der gesetzlichen Covid19-Rahmenbedingungen geschuldet.

Ob der Zusatzchorist der Konzertvereinigung Wiener Staatsopernchor, der im November letzten Jahres als einziger Künstler Klage gegen den Salzburger Festspielfonds erhoben hat, in einem Arbeitsverhältnis zu diesem gestanden ist und daraus Ansprüche ableiten kann, ist allein durch das Arbeits- und Sozialgericht Wien zu entscheiden. Dieses Verfahren ist anhängig. Der Sachverhalt ist ausschließlich zivilrechtlich zu klären.

Aufgrund der in der Pressemeldung erhobenen zahlreichen falschen und ehrenrührigen Behauptungen, erwägen Markus Hinterhäuser und Lukas Crepaz die Einbringung einer Privatanklage wegen übler Nachrede und einer zivilrechtlichen Klage wegen Kreditschädigung gegen deren Verfasser.

Der Inhalt der Anzeige selbst ist nicht bekannt.“ (PSF)

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