HINTERGRUND / ALTSTADT

04/02/26 Fünf Prozent des Salzburger Stadtgebietes sind strenge Schutzzonen. Das betrifft insgesamt rund 1.600 Objekte, wovon eintausend als sogenannte „charakteristische Bauten“ eingestuft, also ganz entscheidend fürs Stadtbild sind. Darüber wacht eine Sachverständigenkommission. Vier neue Mitglieder wurden kürzlich angelobt.

Von Reinhard Kriechbaum

Seit 1967 unterliegt dieses Gebiet der Stadt Salzburg dem Schutz des Salzburger Altstadterhaltungsgesetzes. Dieses war das erste seiner Art in Österreich und damit beispielgebend. Es folgten Wien mit der Altstadterhaltungsnovelle zur Bauverordnung und die Steiermark mit dem Grazer Altstadterhaltungsgesetz. In weiterer Folge erließen die Länder Salzburg, Tirol, Steiermark, Kärnten und Oberösterreich Ortsbildschutzgesetze.

Das Altstadterhaltungsgesetz wurde einige Male den Erfahrungen und Erfordernissen entsprechend weiterentwickelt. Eine wesentliche Novellierungen war 1980. Damals wurde der Schutz auf das Innere der Gebäude ausgedehnt (das „Aushöhlen“ geht seither nicht mehr so leicht). Mit einem Umwidmungsverbot versuchte man damals auch die Altstadthäuser als Wohnräume zu erhalten und auch Freiflächen wurden in den Schutz einbezogen. 1995 weitete man das Schutzgebiet auf die dem mittelalterlichen Stadtkern angrenzenden Gründerzeitgebiete aus, man spricht da von einer Schutzzone II. Insgesamt ist somit eine Fläche von rund 330 ha geschützt.

Die Beurteilung bei Bau- und Raumordnungsverfahren in den Schutzzonen der Salzburger Altstadt ist Kernaufgabe der Sachverständigenkommission. Der Fokus liegt also auf dem baukulturellen Erbe und der historischen Stadtlandschaft. Neben ihrer Rolle als Amtssachverständige ist die Kommission auch beratend für Bauwerber, Planer und Behörden tätig.

Landeshauptfrau Karoline Edtstadler hat nun vier Architektinnen und Architekten als neue Mitglieder der Sachverständigenkommission angelobt: Anna Moser, Jürgen Radatz, Barbara Lanz und Josef Saller.

Die Kommission begutachtet jedes Jahr zirka 400 Fälle in 25 Sitzungen mit bis zu tausend Tagesordnungspunkten. „Die Kommission ist professioneller Wegbegleiter für den Ausgleich zwischen Schutz und Entwicklung des Lebensraums Altstadt als kulturelles Erbe von internationalem Rang“, so Landeshauptfrau Karoline Edtstadler.

Die Sachverständigenkommission besteht aus je zwei vom Gemeinderat und von der Landesregierung bestellten Fachleuten sowie der vom Bundesdenkmalamt bestellten Vertreterin dieser Behörde, derzeit Landeskonservatorin Eva Hody. Er gibt auch Ersatzmitglieder.

Die Karte mit den Altstadt-Schutzzonen  – Mehr über die Altstadterhaltungsgesetz und -kommission – www.salzburg.gv.at
Bild: dpk-krie (2); Land Salzburg/Neumayr/Leopold (1)