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99 gut gemeinte Tipps

SALZBURGER  FESTSPIELFONDS / RECHNUNGSHOF

17/01/12 Der Salzburger Festspielfonds wies 2009/10 einen Gebarungsumfang von rund 50 Millionen Euro aus. Er verfügte aber über kein Rechnungswesen, das dieser Größenordnung entsprach. Zu dieser Einschätzung kommt der Rechnungshof des Bundes in seinem Prüfbericht des Salzburger Festspielfonds.

Der Rechnungshof überprüfte auf Ersuchen des Salzburger Landtags vom März 2010 die Gebarung des Festspielfonds. Zusammenfassend sprach der Rechnungshof insgesamt 99 Empfehlungen aus, darunter sieben, die das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, das Land Salzburg und die Landeshauptstadt Salzburg gleichermaßen betreffen. Die Salzburger Festspiele verweisen darauf, dass seit Februar 2010 im Auftrag des Kuratoriums eine Vielzahl der nun im Bericht veröffentlichten Empfehlungen bereits umgesetzt wurden.

„Die Rechnungsabschlüsse des Salzburger Festspielfonds vermittelten kein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Ertragslage“, heißt es in einer vom Rechnunghshof online publizierten Kurzfassung des Berichts. „So fehlten Personalrückstellungen gänzlich, das Anlagevermögen war unrichtig bewertet und in zwei Rechnungsabschlüssen waren öffentliche Mittel nicht vollständig ausgewiesen.“

Das Rechnungswesen des Salzburger Festspielfonds habe „nicht einmal dem eines Vereins“, der verpflichtet wäre an Stelle der Einnahmen-Ausgabenrechnung einen Jahresabschluss aufzustellen und dabei die Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuchs sinngemäß anzuwenden, wenn die gewöhnlichen Einnahmen oder Ausgaben in zwei aufeinander folgenden Rechnungsjahren jeweils höher als eine Mill. Euro waren. Vor allem wurde urgiert, dass der Festspielfonds für einen „unabhängigen und unbefangenen Abschlussprüfer“ hätte sorgen müssen.

Ein Kritikpunkt: Das Salzburger Festspielfondsgesetz sah keine strukturelle Trennung der Aufsichtstätigkeit des Kuratoriums und der operativen Tätigkeit des Direktoriums vor. Die Landeshauptfrau von Salzburg vertrat von 2004 bis 2007 in einem Verwaltungsverfahren sowohl den Salzburger Festspielfonds als Beschwerdeführer als auch sich selbst als belangte Behörde. „Im Salzburger Festspielfondsgesetz bestanden Regelungsdefizite bei den Sorgfaltspflichten und den Haftungen der Organe, dem Rechnungswesen und dem Internen Kontrollsystem.“

Das Direktorium habe beim Abschluss von Werk- und Dienstverträgen und bei Vereinbarungen, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgingen, „weitgehend nicht die im Salzburger Festspielfondsgesetz vorgesehene Genehmigung des Kuratoriums“ und das „Direktorium erfüllte nicht alle in den Anstellungsverträgen vorgesehenen Aufgaben“. Die Tätigkeit von Mitgliedern des Kuratoriums, des Direktoriums und von Beschäftigten des Salzburger Festspielfonds in den Organen des Salzburger Festspielhäuser Erhaltungs- und Nutzungsvereins und in der GmbH, die für den Umbau des Hauses für Mozart verantwortlich war, hält der Rechnungshof für „unvereinbar“ und diagnostizierte „Interessenkollisionen“. Nicht alle Aufwendungen des Festspielfonds für die Osterfestspiele seien tatsächlich an diese weiterverrechnet worden. (Landeskorrespondenz)

Der Rechnungshofbericht zum Download: Salzburg_2012_01_1.pdf


 

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