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Nationales Flaggschiff in Seenot?

SALZBURGER FESTSPIELE / RECHNUNGSHOFBERICHT

20/01/12 Die öffentliche Diskussion um das Festspielfondgesetz von 1950 sei inzwischen Existenz gefährdend für die Festspiele. Die Kernfinanzierung in Frage zu stellen, hieße, die Festspiele in Frage zu stellen. Was in den fünf Sommerwochen in Salzburg geschehe sei von nationalem Interesse und falle auch auf die Republik zurück. - So Bürgermeister Heinz Schaden zum Rechnungshofbericht.

Von Heidemarie Klabacher

altBürgermeister Heinz Schaden, LHStv. Wilfried Haslauer und Festspielpräsidentin Helga Rabl-Stadler nahmen heute Freitag (20.1.) zum Rechnungshofbericht Stellung. Die Kritik nehme man „sehr ernst“, man akzeptiere „selbstverständlich“ die Kontrolle und sei für einzelne Hinweise durchaus „dankbar“. Tatsächlich seien etliche Empfehlungen des Rechnungshofs bereits umgesetzt worden oder befänden sich gerade in Umsetzung.

In der Öffentlichkeit sei ein schiefes Bild entstanden: Nach der Pressekonferenz des Rechnungshofpräsidenten vorige Woche sei der Eindruck erweckt worden, dass die Salzburger Festspiele weder über ein ordentliches Rechnungswesen noch über zeitgemäße Kontrollmechanismen verfügen. „Jeder Angler-Verein hat ein besseres Rechnungswesen als die Salzburger Festspiele“, sei die Botschaft gewesen.

Hier stoßen - vereinfacht gesagt - zwei Abrechnungs-Philosophien aufeinander: Der Festspielfonds wende die Grundsätze der „Kameralistik“ an. Das funktioniert ähnlich, wie die Einnahmen- und Ausgabenrechnung. Auch Bund, Land und Stadt seien, so Haslauer (Kuratoriumsvorsitzender 2012), „der Kameralistik verpflichtet“. Der Rechnungshof meine also, was für die Gebietskörperschaften sehr wohl reiche, würde für einen Betrieb wie die Festspiele nicht ausreichen. Der Rechnungshof bevorzugt Abrechnung durch „Bilanzierung“.

Dagegen habe niemand etwas, war der Tenor auf dem Podium. Man wolle vielmehr, so Helga Rabl-Stadler, „mit dem Missverständnis aufräumen, dass sich die Salzburger Festspiele gegen die Einführung einer Bilanzierung nach UGB sträuben.“ Man wehre sich nur dagegen, „dass diese jetzt ausgesprochene Empfehlung rückwirkend als Maßstab für die Überprüfung der Jahre 2005 bis 2010 herangezogen werde. Der Rechnungshof habe niemals zuvor eine Abkehr von der Kameralistik gefordert. In Wirklichkeit übe man sogar vorauseilenden Gehorsam: Bei den Festspielen werde bereits mit dem Rechnungsabschluss 2011/2012 „neben der jährlichen Feststellung des Betriebsabgangs auch eine Bilanz nach unternehmensrechtlichen Grundsätzen erstellt werden“, so Präsidentin Helga Rabl-Stadler. Damit kämen die Festspiele einer zentralen Empfehlung des Rechnungshofs auch ohne gesetzlichen Auftrag nach.

Auch an anderen Forderungen des Rechnungshofes, wie etwa der nach einer gesamtbetrieblichen Datenbank oder nach professionellem Controlling, arbeite man längst - bwz. habe man seine Hausaufgaben schon längst gemacht.  

Neben solchen „gerechtfertigten Empfehlungen“, denen man also ohnehin nachkomme, gebe es aber auch Kritikpunkte und Vorschläge, die vom Festspielfonds nicht geteilt werden. Ein solcher Punkt sei etwa die geforderte Zusammenlegung des „Festspielhäuser Erhaltungs- und Nutzungsvereins“ mit dem Festspielfonds. Das bringe steuerliche Nachteile. Auch die Perner-Insel als Spielstätte werde man nicht aufgeben. Erstmals in der Geschichte der Salzburger Festspiele kritisiere der Rechnungshof, dass „Künstlerverträge nicht dem Kuratorium zur Genehmigung vorgelegt worden seien“. Künstlerverträge könnten ohnehin nur auf Basis des durch das Kuratorium genehmigten Spiel- und Haushaltsplan abgeschlossen werden, so Rabl-Stadler dazu.

„Praxisfern“ sei auch die Kritik an der Tatsache, das Künstlerhonorare teils bar ausbezahlt werden (wie weltweit im Kulturbereich üblich): Der Veranstalter müsse in Österreich die Steuer für die Künstler ohnehin abführen, Steuerhinterziehung sei nicht möglich. Dennoch versuche man, die Barauszahlungen zu reduzieren.

Wo liegt dann das Existenz gefährdende Problem von dem Bürgermeister Heinz Schaden spricht? Das liege in der losgetretene Diskussion um das Festspielfondgesetz und die darin verankerte „Abgangsdeckung“. Der Rechnungshof schlägt vor, von dieser „Abgangsdeckung“ abzugehen und schlägt statt dessen Drei-Jahres-Förderverträge für die Festspiele vor: „Wie soll da geplant werden, wenn die Mindestvorlaufzeit etwa für eine Oper zwei Jahre beträgt?“ Für kleinere Institutionen seien solche Dreijahres-Verträge (Mittelfristige Förderung) ein Gewinn. Ein Kulturbetrieb von der Größe der Festspiele lasse sich auf diese Weise nicht führen.

Hier geht es also ans Eingemachte. 78 Prozent ihres Gesamtbudgets erwirtschaften die Festspiele selber. 22 Prozent schießt die Öffentliche Hand bei - die freilich mehr als das Dreifache über Steuern und Abgaben zurückbekommt. Die Festspiel erhalten konkret 10,9 Millionen Subvention insgesamt: Das ist die „Abgangsdeckung“. Dem stehen steuerliche „Rückflüsse“ von insgesamt 36 Millionen Euro (Umsatz-, Lohn, Einkommenssteuern und direkte Abgaben) gegenüber.

„Wir brauchen diese Garantie“, so Helga Rabl-Stadler. Dieses Geld erlaube es etwa, in einem Jahr eine besonders „teuere“ Produktion anzusetzen (oder eine „riskante“, die vielleicht nicht ausverkauft sein wird), wenn das Defizit in den folgenden zwei Jahren wieder hereingewirtschaftet wird. Programmvorsorge nennt man das. Die „Zauberflöte“ in der Messehalle war so ein Risikoexperiment

„Wenn das Festspielfongesetz diskutiert wird, steht diese Abgangsgarantie in Frage“, betonte Heinz Schaden. Diese Kernfinanzierung zur Disposition zu stellen, treffe das Fundament der Festspiele. Tatsächlich habe etwa Finanzministerin Fetker zugesichert, dass es keine Diskussion über das Festspielfondgesetz geben wird.

Bild: dpk-klaba


 

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