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Die „Opfer“ wehren sich

HINTERGRUND / FESTSPIELE

19/12/23 Was tun, wenn es Menschen zu gut mit einem meinen? So geht es derzeit offenbar der Konzertvereinigung Wiener Staatsopernchor, der die Festspiele im Corona-Jahr 2020 – angeblich – so ur-übel mitgespielt haben. Das jedenfalls ist die Ansicht von dem Tenor Wolfgang Ablinger-Sperrhacke, der die Festspiele deshalb bei der Wirtschafts- und Korruptionsanwaltschaft angezeigt hat.

Von Reinhard Kriechbaum

Da geht es darum, dass die Festspiele 2020 zwar stattgefunden haben, das Programm aber ganz entscheidend ausgedünnt wurde. Deshalb wurde damals der bestehende Vertrag mit dem Staatsopernchor aufgelöst und neu ausverhandelt. Weniger Auftritte, weniger Geld. Eigentlich eine einleuchtende Sache. Ähnlich ist es vielen Freiberuflern, auch abseits der Kultur, in Corona-Zeiten ergangen.

Der Verband art but fair united, dem Wolfgang Ablinger-Sperrhacke vorsteht und der kürzlich Klage eingebracht hat, sieht das ganz anders. Da ist davon die Rede, der Staatsopernchor sei „gezwungen“ oder gar „genötigt“ worden, die neuen Bedingungen zu akzeptieren. „Nötigung“, „Betrug durch Täuschung“ – man hat nicht mit deftigen Worten gegeizt. Tatsächlich hat ein Sänger (der Co-Vorsitzender des Berufsverbands art but fair united) zivilrechtliche Klage eingebracht. Diese wird bald nach Weihnachten verhandelt. Kein Mitglied des Staatsopernchores, der angeblich finanziell über den Tisch gezogen wurde, hat sich diesen Anwürfen angeschlossen, im Gegenteil: Nun hat der Vorstand des Staatsopernchores eine „Richtigstellung“ ausgesandt. Tenor: Der Staatsopernchor fühlt sich keineswegs schlecht behandelt und verwahrt sich gegen den Vorwurf von Wolfgang Ablinger-Sperrhacke, dass die Salzburger Festspiele bzw. deren Vertretungsorgane die Konzertvereinigung im Jahr 2020 zu einem bestimmten Vorgehen gezwungen, gar genötigt hätten.

Die Konzertvereinigung habe „in Absprache mit den Salzburger Festspielen in schwierigen Corona-Zeiten diejenigen Vorkehrungen und Vereinbarungen getroffen, die ihr selbst im Hinblick auf ihre Mitglieder und die Interessen der Konzertvereinigung als allein kaufmännisch vertretbar und realisierbar erschienen“, heißt es in der Erklärung des Staatsopernchores, die Anna-Maria Birnbauer (Vorständin) und Karin Wieser (Geschäftsführerin) unterfertigt haben. „Ein rechtserheblicher Zwang (§ 870 ABGB bzw. §§ 105, 107 StGB) wurde auf die Konzertvereinigung nicht ausgeübt“, wird darin bekräftigt.

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